Gesetzeskonform umbauen
Kachelofenumbau nach der 1. BImSchV
Die Übergangsfristen der 1. BImSchV sind ausgelaufen – die letzte endete am 31. Dezember 2024. Wer noch einen älteren Kachel- oder Kaminofen betreibt, muss ihn nachrüsten, austauschen oder stilllegen. Wir prüfen Ihre Anlage, sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist, und übernehmen den Umbau – inklusive Abstimmung mit dem Kaminkehrer.
Die Regelung im Überblick
Die Fakten auf einen Blick
Stand: Juli 2026
- Rechtsgrundlage
- Die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) begrenzt den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid alter Holz- und Kohleöfen.
- Letzte Frist abgelaufen
- Die letzte Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2024. Seit 1. Januar 2025 gelten die Grenzwerte bundesweit – ohne weitere Schonfrist.
- Grenzwerte
- Betroffene Öfen dürfen höchstens 0,15 g/m³ Feinstaub und 4 g/m³ Kohlenmonoxid ausstoßen. Ältere Anlagen liegen fast immer darüber.
- Betroffen
- Mit festem Brennstoff befeuerte Öfen, deren Typprüfung bzw. Einbau bis zum 21. März 2010 zurückreicht und die die Grenzwerte nicht einhalten.
- Drei Wege
- Nachrüsten mit Feinstaubfilter, Austausch gegen eine neue Anlage oder Stilllegung – wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
- Kontrolle
- Ihr Kaminkehrer prüft die Umsetzung bei der Feuerstättenschau. Nicht umgerüstete Anlagen werden stillgelegt.
Betrifft mich das?
Ist mein Ofen betroffen?
Entscheidend ist das Datum der Typprüfung auf dem Typschild Ihrer Anlage. Diese Tabelle zeigt, welche Frist für Ihren Ofen galt – und dass heute alle Fristen abgelaufen sind. Ältere Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten, brauchen jetzt eine Entscheidung.
| Typprüfung / Einbau | Frist war | Status heute |
|---|---|---|
| Kein Datum ermittelbar oder bis 31.12.1974 | 31.12.2014 | Frist abgelaufen – Handlungsbedarf |
| 01.01.1975 – 31.12.1984 | 31.12.2017 | Frist abgelaufen – Handlungsbedarf |
| 01.01.1985 – 31.12.1994 | 31.12.2020 | Frist abgelaufen – Handlungsbedarf |
| 01.01.1995 – 21.03.2010 | 31.12.2024 | Frist abgelaufen – Handlungsbedarf |
| Ab 22.03.2010 | – | Erfüllt die Grenzwerte in der Regel bereits |
Kein Typschild mehr lesbar? Kein Problem – das prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Kaminkehrer. Öfen ab dem 22. März 2010 erfüllen die Grenzwerte in der Regel bereits und sind nicht betroffen.
Ihre Möglichkeiten
Nachrüsten, austauschen oder stilllegen?
Für jede Anlage gibt es drei Wege. Welcher der wirtschaftlichste ist, hängt von Zustand, Alter und Nutzung Ihres Ofens ab – wir bewerten das ehrlich, ohne Ihnen etwas aufzuschwatzen.
Nachrüsten
Ist Ihr Ofen in gutem Zustand und technisch geeignet, lässt er sich mit einem elektrostatischen Feinstaubfilter nachrüsten. Die alte Anlage bleibt erhalten und wird wieder gesetzeskonform.
Austauschen
Bei älteren oder unwirtschaftlichen Öfen lohnt sich der Austausch: eine neue Anlage hält die Grenzwerte sicher ein, heizt effizienter – und ist die Gelegenheit für einen handgelegten Kachelofen nach Maß.
Stilllegen
Wird der Ofen ohnehin kaum noch genutzt, ist die fachgerechte Stilllegung die einfachste Lösung. Wir setzen sie sauber um und stimmen sie mit dem Kaminkehrer ab.
Sie entscheiden sich für einen Austausch? Dann ist das die Gelegenheit für einen handgelegten Kachelofen nach Maß – individuell geplant und ein echtes Unikat.
Ausnahmen
Nicht jeder Ofen muss weichen
Für einige Anlagen gilt Bestandsschutz. Ob eine dieser Ausnahmen in Ihrem Fall greift, klärt im Zweifel Ihr Kaminkehrer – wir unterstützen Sie bei der Einordnung.
- Offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden
- Historische Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet oder eingebaut wurden
- Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung bis 15 kW
- Einzelraumfeuerungen, die die einzige Wärmequelle der Wohnung sind
Ablauf
So läuft der Umbau ab
Vom ersten Blick auf Ihre Anlage bis zur gesetzeskonformen Lösung: kostenlose Prüfung bei Ihnen zu Hause, ehrliche Empfehlung (nachrüsten, austauschen oder stilllegen), saubere Ausführung und Abstimmung mit dem Kaminkehrer – alles aus einer Hand.
Den ganzen Ablauf ansehenUmbau-Projekt
Häufige Fragen
Rund um den Kachelofenumbau
Unsicher, ob Ihr Ofen noch zulässig ist?
Wir prüfen Ihre Anlage kostenlos bei Ihnen zu Hause und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist – ohne Verkaufsdruck.
